Gelten für das E-Lastenrad die selben Regeln, wie für ein Fahrrad?

Rechtlich gelten Lastenräder mit einer Motorunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Der Motor unserer Räder unterstützt dich beim Fahren bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Ab 25 km/h schaltet sich der Motor ab und du kannst mit eigener Kraft schneller fahren.  Wer mit dem sigo E-Lastenrad unterwegs ist, hat also die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Radfahrer.

Muss ich bei der Fahrt mit einem E-Lastenrad einen Helm oder andere Schutzbekleidung tragen?Bei der Fahrt mit einem E-Lastenrad von sigo bist du nicht verpflichtet, einen Helm oder andere Schutzbekleidung zu tragen. Wir empfehlen es aber natürlich trotzdem dringend!

Wo darf ich mit dem E-Lastenrad fahren?
Mit den E-Lastenrädern darfst du im Rahmen der StVO und nur auf befestigten Wegen fahren.

Darf ich bei Schnee oder Glätte fahren?
Grundsätzlich kannst du das E-Lastenrad auch bei Schnee oder Glätte ausleihen. Allerdings solltest du zu deiner Sicherheit und der Sicherheit anderer natürlich einschätzen, ob eine sichere Fahrt bei aktuellem Wetter möglich ist. Falls du durch einen Glätte-Unfall das Rad beschädigst, haftest du für die entstandenen Schäden.

Darf ich ein E-Lastenrad fahren, wenn ich etwas getrunken habe?
Nein, wenn du eines unserer E-Lastenräder fahren möchtest, darfst du das nur, wenn du vorher keinen Alkohol getrunken hast.